Nach der neuen EU-Richtlinie THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), die bereits verabschiedet und ab April 2011 in allen EU-Ländern in Kraft treten soll, wird der Vertrieb vieler natürlicher Heilmittel in Zukunft sehr stark eingeschränkt werden, da sie ab diesem Zeitpunkt erst ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen müssen und im Zweifelsfall verboten werden.
Diese Änderung im Europäischen Recht dürfte auf den Import und Verkauf von Vitalpilzprodukten - zumindest bei unseren Produkten - keine Anwendung finden.
Am 16.07.2010 hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) den Gesetzesentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie anderer Vorschriften“ veröffentlicht. Danach soll § 2 Abs. 3 Satz 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dahingehend gefasst werden, dass angereicherte Lebensmittel, insbesondere Energy Drinks, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel entgegen der bisherigen Rechtslage nicht mehr zu den Lebensmitteln zählen.
Da bei unseren Vitalpilzprodukten wie z. B. beim Reishi, egal ob Pulver oder Extrakte keinerlei Zusätze hinzugefügt werden, wurden sie vom Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als "Lebensmittel eigener Art" eingestuft.
Vom Europäischen Parlament wurde mitgeteilt dass
........................ pflanzliche Erzeugnisse die keine Arzneimittel sind und die Kriterien des Lebensmittelrechts erfüllen - gleich ob sie Vitamine und Mineralstoffe enthalten - in der Gemeinschaft weiterhin unter das Lebensmittelrecht fallen.